Leistungen
Zahnregulierung bei Kindern & Jugendlichen

Bereits im frühen Kindes- und Jugendalter wird der Grundstein für Mundhygiene und gesunde Zähne gelegt. Umso wichtiger ist es, Zahn- oder Kieferfehlstellungen so früh als möglich zu erkennen. Die Anliegen unserer kleinen Patienten liegen uns besonders am Herzen, eine ganzheitliche Betrachtung des Kindes sowie persönliche Gespräche und Einfühlungsvermögen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die frühkindliche Behandlung beginnt im Alter von 8 Jahren (bei sehr schweren Fehlstellungen auch schon früher) und dauert 1-2 Jahre. Je nach Alter und Art der Fehlstellung kommen sowohl herausnehmbare als auch festsitzende Zahnspangen zum Einsatz.
Ab 11 Jahren führen festsitzende Spangen – so genannte Brackets, Metalbrackets oder Brackets aus Keramik mit einer Behandlungsdauer von 2-3 Jahren (bei schweren Fehlstellungen auch länger) zum gewünschten Erfolg.
Kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen

Sie sind unzufrieden mit Ihren Zähnen und wünschen sich nichts mehr als ein lückenloses weißes Lächeln? Dann ist der Kieferorthopäde Ihr richtiger Ansprechpartner. Kieferorthopädie ist in jedem Alter erfolgsversprechend – denn nur wer mit seinen Zähnen glücklich ist, strahlt Selbstbewusstsein und Attraktivität aus.
Moderne Therapiemöglichkeiten wie die Schienen- oder Schmerztherapie, persönliche Gespräche und individuelle Behandlungen sind die beste Prophylaxe für optimale Ergebnisse der Ästhetik, Funktionalität und Stabilität.
Als moderne Alternative zur klassischen Zahnspange bieten wir Ihnen in unserer Praxis ästhetische Keramikbrackets, eine spezielle Schienentherapie sowie die so genannte Lingualtechnik an.
Lesen Sie hier einen Artikel von MUDr. Eva Hesse, MU2 zur transparenten Alternative zu klassischen Zahnspangen: den Aligner-Systemen.
Lingualtechnik: Die Kunst des Unsichtbaren


Zahnschonend, angenehm zu tragen, innenliegend und absolut unsichtbar ist diese moderne Technologie, die Ihnen ein strahlendes Lächeln schenken wird, ohne Sie während der Behandlungszeit optisch einzuschränken.
Die Lingualtechnik – die unsichtbare Zahnspange – ist eine vollwertige Alternative zur herkömmlichen Zahnregulierung. Hierbei wird eine feste Zahnspange (Brackets) an den Zahninnenseiten angebracht. Mittels Lingualtechnik können fast alle Zahnfehlstellungen mit exzellenten Resultaten unauffällig behandelt werden.
Das Ergebnis? Eine gesteigerte Lebensqualität und Lebensfreude, die man sehen kann!
Untersuchung des Kiefergelenkes

Als Fachzahnärztin für Kieferorthopädie rate ich meinen Patienten vor dem Beginn der kieferorthopädischen Behandlung zu einer exakten umfassenden Untersuchung der Kiefergelenke.
Nicht nur bei sogenannten CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) Symptomen wie z.B. Verspannungen der Kaumuskulatur, Schmerzen, Knacken, Geräusche im Kiefergelenk, Tinnitus, Kopfschmerzen oder Nackenbeschwerden ist eine spezielle Untersuchung notwendig.
Ebenso vor dem Beginn der kieferorthopädischen Behandlung ist eine solche Untersuchung für die Behandlungsplanung dringend angeraten, denn erste, zum Teil versteckte Symptome können bereits im Jugendalter vorhanden sein.
Aufgrund meiner Zusatzausbildung wende ich bei meinen Patienten auch die Manuelle Strukturanalyse, kurz MSA nach Prof. Dr. Axel Bumann, an. Es handelt sich dabei um manuelle (mit den Händen ausgeführte) Techniken zur Untersuchung der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke.
Mit verschiedenen Techniken prüft man schrittweise die anatomische Struktur des Kausystems und kann so bestimmte Überbelastungen feststellen und effektiv behandeln. Die MSA wird seit vielen Jahren weltweit von Zahnärzten und Universitäten eingesetzt und ist vor allem in Deutschland weit verbreitet.
Gemeinsam mit der Erfragung der Krankheitsgeschichte kann eine Manuelle Strukturanalyse schon bei der ersten Sitzung eine genaue Diagnose und die Ursachen Ihrer Probleme aufzeigen. Im Einzelfall muss die Untersuchung gegebenenfalls um ein 3D-Röntgenbild, MRT, eine diagnostische Schiene und/oder eine spezielle Analyse Ihrer Zahnstellung ergänzt werden.
Gratis Zahnspangen

Einen Anspruch auf die sogenannte Gratis Zahnspange haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, die eine Zahnfehlstellung Stufe 4 oder 5 gemäß IOTN Index aufweisen.
Mit der Behandlung sollte man erst ab etwa 12 Jahren (je nach Zahnwechsel) beginnen. Wenn der Zahnwechsel abgewartet wird, kann man durch das Einbeziehen möglichst aller Zähne eine zügige und kurze Behandlungszeit erreichen.
Je nach Krankenkasse und IOTN Einstufung werden unterschiedliche Erstattungen seitens der Krankenkassen erbracht, dies bitte ich Sie jedoch im Vorfeld abzuklären um eine genaue Zusage bzw. Aussage Ihrer Krankenkasse zu erhalten.
Ob Ihr Kind den Anspruch auf eine Gratis Zahnspange hat oder nicht, stellen wir bei den meisten Patienten bei der Erstberatung fest.
Vorher - Nachher-Bilder
Zufriedene Patientinnen und Patienten sind für uns das Wichtigste, deshalb zeige ich Ihnen hier Beispielbilder von erfolgreichen Behandlungen.
Fall 1: KFO-Behandlung






Fall 2: Behandlung mit Lingualtechnik






FAQ
Was ist eine Wahlkieferorthopädin?
Als Wahlkieferorthopädin kann ich Ihre Behandlung unabhängig von den Vorgaben Ihres Kassenvertrags planen und individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. So können wir gemeinsam jene Behandlungsmöglichkeiten wählen, die aus kieferorthopädischer Sicht für Sie am sinnvollsten sind.
Da keine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse erfolgt, werden die Behandlungskosten zunächst selbst bezahlt. Je nach Behandlung und Krankenversicherung kann ein Teil der Kosten anschließend bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und rückerstattet werden. Die Höhe der Rückerstattung orientiert sich am jeweiligen Kassentarif und nicht an der tatsächlichen Höhe der Honorarnote.
Als Patient:in haben Sie damit die freie Wahl Ihrer Kieferorthopädin und zugleich mehr Spielraum bei der Gestaltung Ihrer Behandlung.
Was ist die Gratiszahnspange?
Die sogenannte Gratiszahnspange ist eine Leistung der österreichischen Krankenversicherungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag mit schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Voraussetzung ist, dass eine Fehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 vorliegt (Index of Orthodontic Treatment Need). Ob das der Fall ist, wird bei einer kieferorthopädischen Untersuchung festgestellt.
Bei Vertragskieferorthopäd:innen werden die Kosten der vorgesehenen Kassenbehandlung direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Entscheiden Sie sich für eine entsprechend qualifizierte Wahlpraxis, bezahlen Sie die Behandlung zunächst selbst. Bei erfüllten Voraussetzungen erstattet Ihnen die Krankenkasse 80 bis 100 Prozent. Eine mögliche Differenz zu den tatsächlichen Behandlungskosten tragen Sie selbst.
Weitere Informationen zur Gratiszahnspange finden Sie hier: https://voek.info/fuer-patienten/gratis-zahnspange-so-gehts
Wie läuft der erste Termin ab?
Beim ersten Termin besprechen wir zunächst Ihr Anliegen oder das Ihres Kindes und sehen uns außerdem die Zahn- und Kieferstellung genau an. Der Termin dauert in der Regel nur etwa 15 bis 20 Minuten. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, ob eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll oder notwendig ist und wann der richtige Zeitpunkt dafür wäre.
Falls bereits ein Panoramaröntgen bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt gemacht wurde, bringen Sie dieses gerne zum Termin mit. Es kann uns dabei helfen, Ihnen schon bei der Erstberatung möglichst genaue Informationen zu geben. Ein zusätzliches Röntgenbild müssen Sie dafür aber nicht extra anfertigen lassen.
Sollten weitere diagnostische Unterlagen benötigt werden, vereinbaren wir dafür einen eigenen Termin. Ist es für eine Behandlung noch zu früh, empfehlen wir einen Kontrolltermin, um die weitere Entwicklung im Blick zu behalten.
Ihren Termin für die Erstberatung können Sie ganz unkompliziert online [zur Terminanfrage] über unsere Website buchen – das ist für Sie der schnellste Weg zum passenden Termin.
Was kostet eine Zahnspange?
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind individuell und hängen unter anderem vom Behandlungsaufwand, der Dauer und den benötigten Materialien ab.
Eine genaue Auskunft ist daher erst möglich, wenn die notwendigen diagnostischen Unterlagen ausgewertet wurden. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie einen individuellen Heil- und Kostenplan, in dem die vorgesehenen Behandlungsschritte und die damit verbundenen Kosten transparent zusammengefasst sind.
Nach der Diagnostik stellen wir für Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Information über eine mögliche Rückerstattung erhalten Sie anschließend direkt von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie bereits vorab wissen möchten, welche Leistungen übernommen werden können, erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Die Behandlungskosten werden üblicherweise in drei Raten bezahlt. Bei Bedarf sind auch weitere Teilzahlungen möglich – sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wenn Sie Fragen zu den möglichen Kosten oder zur Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse haben, melden Sie sich gerne bei uns – wir informieren Sie vorab über den Ablauf und besprechen mit Ihnen die Details nach der Diagnostik.